Die Kinder
An der Johannes-Schule finden, beginnend mit der ersten Klasse, Kinder mit verschiedensten Formen von Entwicklungsstörungen Aufnahme. Diese können sein: Lern-Leistungsschwächen, Schwierigkeiten mit der sozialen Integration, Schulangst, Schulverweigerung, Hypermotorik, sowie Kinder mit einer heil-pädagogischen Diagnose. Voraussetzung ist in jedem Fall eine Einschulungsverfügung in eine Sonderschule für Erziehungshilfe „E” oder Lernbehinderte „L”. Unsere Beratungsstelle steht Ihnen für ein persönliches, unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach pädagogischen, nicht nach finanziellen Gesichtspunkten. Dennoch sind Elternbeiträge für die Gesamtfinanzierung der Schule notwendig. Sie werden in einem Gespräch mit Elternvertretern individuell festgelegt und sind Bestandteil des Schulvertrages.